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Textile Faserzusammensetzung – Kennzeichnung und Identifizierung

Im internationalen Textilhandel gibt es klare Regelungen zur Faserzusammensetzungskennzeichnung und -kennzeichnung, um Verluste durch Kennzeichnungsvorgaben zu reduzieren und zu vermeiden, ist auf die Zusammensetzungskennzeichnung von Textilien zu achten. Dieser Artikel beschreibt die Vorschriften zur Kennzeichnung und Kennzeichnung von Textilzusammensetzungen.

Kennzeichnungsgesetz für Textilfaserprodukte

 Das Vorschriften für Textilkennzeichnungsvorschriften dauert ebenfalls 3 Jahre. Das erste Jahr ist das sog. US-Markt

Auf dem US-Markt gibt es hauptsächlich „The Textile Products Identification Act 15 USC § 70“, „16C.FR part303 Rules and Regulations Under the Textile Fiber Products“, „The Wool Products Labelling Act of 15U.SC § 68“ und „ 16C.FR part300 Rules and Regulations Under the Wool Products Labeling Act“, die spezifischere Bestimmungen enthalten, die erfordern, dass die meisten in den Vereinigten Staaten verkauften Textilien und Wollprodukte gekennzeichnet werden sollten.

1 Geltungsbereich

Die oben genannten vier Textilkennzeichnungsvorschriften gelten für alle Fasern, Garne, Stoffe, Bekleidungsprodukte, Gardinen und Vorhänge und andere Haushaltstextilien auf dem US-amerikanischen Markt sowie für jedes Produkt oder Teil eines Produkts, das Wolle oder recycelte Wolle enthält.

2 RAnforderungen der Kennzeichnung

2.1 Das Etikett ist an jedem Textilprodukt bei Bedarf in geeigneter Weise auf dem Packstück anzubringen. Das Etikett sollte auffällig sein, der Name der Faser und der Inhalt der Schrift sollten die gleiche Größe haben, und bei der Verpackung, dem Transport und dem Verkauf an den Endverbraucher während des gesamten Prozesses muss das Etikett stark und haltbar sein, muss nicht abfallen, unscharf, defekt, nicht verfügbar oder unauffällig etc.

2.2 Bei Produkten mit Kragen wird das Etikett in der Regel im mittleren Teil des Kragens oder zwischen der Schulternaht und der Mitte der Halsinnenseite angebracht. Das Herkunftsland muss immer auf der Vorderseite des Etiketts erscheinen, andere Angaben können auf der Vorder- oder Rückseite des Etiketts stehen, müssen aber gut erkennbar sein.

2.3 Etikettengestaltung, Abbildungen dürfen nicht überladen und vermischt werden, Druck oder Grafiken dürfen nicht verwischt werden.

2.4 Fasern, die nicht in den Textilprodukten verwendet werden, das Etikett darf keine verwandten Wörter, innovativen Wörter, Symbole oder Namen enthalten, die der Schreibweise, Aussprache oder dem Namen der Faser ähneln, implizierte Namen und Namen, die aus traditionellen Gründen mit Pelztieren verbunden sind.

2.5 Alle Informationstexte müssen in englischer Sprache verfasst sein, und wenn andere Sprachen verwendet werden sollen, sollten diese zusammen mit der englischen Sprache gekennzeichnet werden. Abkürzungen, dito Zeichen und Sternchen sind für die Beschreibung der Faserzusammensetzung verboten.

2.6 Korrekte und wahrheitsgetreue Faserbeschreibungen können in Verbindung mit gebräuchlichen Namen wie „100 % Corval“, „100 % gekämmte Baumwolle“, „100 % Nylon 66“ usw. verwendet werden.

2.7 Fasermarken können auf dem Etikett und in Verbindung mit dem allgemeinen Namen der Faser verwendet werden, aber der vollständige Fasergehalt sollte vor dem allgemeinen Namen erscheinen, die Schriftgröße und Klarheit müssen einheitlich sein, wie z. B. „80% Baumwolle, 20“. % Lycra Spandex“ und so weiter.

3 Etikettenkennzeichnung verschiedener Faserarten

3.1 Verwenden Sie „Alle“ oder „100%“

Wenn die Textilfaserprodukte ausschließlich aus Fasern bestehen, können Sie zur Kennzeichnung „alle“ oder „100%“ verwenden, wie zum Beispiel „100% Baumwolle“, „Alle Viskose“. Wenn es nicht mehr als 5 % Zierfasern enthält, können Sie „ausschließlich Verzierungen“ oder Wörter mit ähnlicher Bedeutung verwenden, der Gehalt an Zierfasern kann nicht gekennzeichnet werden, wie z. Wolle, ohne Ornamente“.

3.2 Die Verwendung von „Virgin“ oder „New“

Die Begriffe „Virgin“ oder „Neu“ dürfen nicht verwendet werden, wenn das Textilprodukt oder ein Teil des Produkts nicht vollständig aus neuen oder ungebrauchten Fasern besteht, unabhängig davon, wie das Produkt gewebt, gewirkt, gefilzt, geflochten oder anderweitig hergestellt oder verwendet wird .

3.3 Prinzip des 5 % Fasergehalts

Bei einem Ballaststoffgehalt von weniger als 5 % kann man nicht die gebräuchliche Bezeichnung „andere Ballaststoffe“ sagen. Wenn das Produkt mehr als eine solche Faser enthält, ist die gemeinsame Verwendung von „anderen Fasern“ zu sagen. Zum Beispiel: „96 % Polyester, 4 % Baumwolle“ kann auch als „96 % Polyester, 4 % sonstige Fasern“ gekennzeichnet werden, „92 % Polyester, 4 % Baumwolle, 4 % Viskose“ kann auch als „92 % Polyester“ gekennzeichnet werden , 8% andere Fasern“.

Bei wichtigen Fasern mit klaren Funktionen, wie elastische Fasern und Funktionsfasern, liegt der Anteil zwar unter 5 %, sollte aber auch auf die Bestandteile hinweisen, wie „96 % Acetat, 4 % Elasthan“. Wenn das Produkt Wolle enthält, muss der tatsächliche Anteil gekennzeichnet werden, z. B. „97 % Baumwolle, 3 % Wolle“.

3.4 Ornamentik

Ornamentik bezieht sich auf die Faser oder das Garn, die in das Garn oder Gewebe eingebettet und sichtbar sind. Wenn die Verzierung 5 % der Gesamtfasermasse des Produkts nicht überschreitet, kann ihr Inhalt nicht gekennzeichnet werden, aber das Vorhandensein von Verzierungen muss auf dem Etikett oder der Beschreibung angegeben werden, wie z der Ornamentik“. Bei der Angabe des prozentualen Anteils der Zierfasern an der gesamten Fasermasse sollte der Verzierungsanteil des Inhalts angegeben werden, z. B. „60 % Mischwolle, 40 % Essigsäure, ohne 70 % Metallverzierung“. Zierfasergehalt von mehr als 30%, sollte sein Inhalt gekennzeichnet werden. Wenn die Verzierung ein separater Teil des Produkts ist, sollte der Fasergehalt dieses Teils gekennzeichnet werden.

Wenn Wolle als Verzierungen verwendet wird, sei es in Fasern, Garnen oder dekorativen Besätzen, einschließlich Spitze, Spitze, Satinbesatz, Paspeln und Stickereien, sollte sie gekennzeichnet werden, auch wenn der Anteil 5 % nicht überschreitet.

3.5 Heim- und Möbeltextilien

Schals und andere Heimtextilien-Accessoires, einschließlich gestrickte Strumpfbänder und elastische Fasern, Nähgarn; Zierteile, wie Stickereien, Bezüge, Applikationen usw.; auf den Stoff gestickte Ziermuster oder Designschemata, Ziermuster oder Designfläche nicht mehr als 15 % der Fläche von Heimtextilien ausmachen, können mit „ausschließlich Ornamentik“ gekennzeichnet werden.

Wenn der Hauptbestandteil der Zusammensetzung des elastischen Gewebematerials 20 % der Oberfläche von Heimtextilien nicht überschreitet, kann die Kennzeichnung „ohne Ornamente“ erfolgen.

3.6 Handgefertigte Accessoires

Stoff oder Dekorationsstoff für kundenspezifische Handarbeitsherstellung, sowie die Länge, darf 100 Yards (91.44 m) nicht überschreiten, Faserkennzeichnungsgehalt entsprechend der Faserqualität in Ordnung, Fasergehalt muss nicht gekennzeichnet werden, „andere Fasern“ am Ende geschrieben, wie „Viskose, Wolle, Vinyl, Metallfaser, Metallfaser. Andere Fasern“.

3.7 Einlage, Inning, Zwischenlage und Polsterung

Wenn die Rolle des Futters, der Einlage, der Zwischenschicht oder der Wattierung im Produkt eher warm ist als die Produktstruktur, sollte der Inhalt deutlich separat gekennzeichnet werden, wie z. .

Wenn es Wolle enthält, sei es nur für strukturelle Zwecke des Futters, der Zwischenschicht, des Füllmaterials, aber auch zur Kennzeichnung des Fasergehalts, wie zum Beispiel „100 % Wollfront, 90 % Polyester, 10 % Wollfutter“.

3.8 Bezugsstoff mit Rücken, Polsterung

Bezugsstoffe mit Unterfütterung, Wattierung sollten eher die vordere Floroberfläche oder die äußere Oberfläche als die hintere Floroberfläche anzeigen, z. wolle".

3.9 Mit zugesetzten Fasern

Textilfaserprodukte in einigen Teilen mit einem geringen Faseranteil überlagern oder dem Produkt zur Verstärkung oder zu anderen Zwecken zugesetzt, das Produkt kann nach dem angegebenen Primärfaser- oder Mischfasergehalt und mit seinem prozentualen Gehalt, dem Overlay, gekennzeichnet werden oder zugesetzte Fasern können nicht beschriftet werden, sollten jedoch die Auflage oder die hinzugefügten Faserteile angeben, wie z.

3.10 Florgewebe

Für das Florgewebe oder die Faserzusammensetzung des Produkts sollten der Fasergehalt der Vorder- oder Floroberfläche und der Fasergehalt der Rückseite getrennt angegeben werden, wobei ihre jeweiligen Prozentsätze und das Verhältnis von Vorder- und Rückseite anzugeben sind, wie z. 100 % Nylonflor, 100 % Baumwollträger (60 % des Trägers, 40 % des Flors)“.

3.11 Verbundfasern

Verbundfasern sind physikalische Kombinationen oder mehr als zwei verschiedene chemische Komponenten oder Mischungen, deren Fasergehalt als „Zweikomponentenfasern“ oder „Mehrkomponentenfasern“ ausgedrückt wird, mit der angegebenen gebräuchlichen Bezeichnung in der Reihenfolge des Fasergehalts Prioritätsbeschreibung von die Zusammensetzung der Faser sowie die Beschreibung des Fasergehalts.

Wenn die Zusammensetzung dieser Fasern eine Matrix-Primärfaserstruktur ist, kann der Begriff „Matrix-Primärfaser“ oder „Matrixfaser“ verwendet werden, um Informationen über die Faserzusammensetzung zu beschreiben, wie z , 100 % Polyester)“, „65 % Matrixfaser (35 % Nylon, 80 % Polyester), 60 % Polyester, 40 % Viskose“.

3.12 Elastomerkennzeichnung

Textile Produkte sind vollelastische Garne, nur ein kleiner Teil des unelastischen Garns, der zusammen mit allen anderen Garnen oder Materialanteilen mit dem Elastomeranteil gekennzeichnet werden sollte.

Ein Teil der Textilfaser besteht aus elastischen Materialien, ein anderer Teil aus anderen Fasern, der Faseranteil solcher Gewebe ist gesondert zu kennzeichnen und nach Faseranteil zu ordnen, Elastomer im letzten, wie „Vorder- und Rückseite“ unelastischer Teil: 50% Acrylat / 50% Baumwolle, elastischer Teil: Viskose, Baumwolle, Nylon, Gummi”.

3.13 Verwendung von „Cashmere“ und „Mohair“

Wenn die Wollprodukte Mohair (Angoraziege) oder Kaschmir (Kaschmirziege) oder Spezialfasern (Kamel-, Alpaka-, Alpaka- und andere Kamel- und Pferdetierhaarfasern) enthalten, kann der Name der Spezialfaser zur Kennzeichnung verwendet werden. Wenn die Faser wiederverwendet wird, geben Sie die Wiederverwendung vor diesem Namen an. B. „50 % Mohair, 50 % Wolle“, „60 % Baumwolle, 40 % Kaschmir wiederverwenden“, Kaschmir, Mohair, Kamelhaar, Alpakahaar, Alpakahaar, Kamelhaar und Wollmischung müssen genau mit ihrem jeweiligen Anteil gekennzeichnet werden wie „90 % Wolle, 10 % Kaschmir“.

3.14 Kennzeichnung von Produktgruppen

Sets von Produkten, die zwei oder mehr Teile enthalten, und jeder Teil hat einen anderen Fasergehalt, jedes Produkt sollte ein eigenes separates Fasergehaltsetikett haben.

Sätze von Produkten, die zwei oder mehr Teile enthalten, wenn jedes Produkt als separates Produkt verkauft wird, muss jedes Produkt sein eigenes individuelles Fasergehaltsetikett haben.

Produktsets mit zwei oder mehr Teilen: Wenn jedes Produkt den gleichen Fasergehalt enthält, müssen nur die Informationen zum Fasergehalt auf einem der Teile angegeben werden.

3.15 Verpackung

Textile Produkte sollten vor dem Verkauf und Versand und dann vor der endgültigen Verwendung vollständig verpackt sein. Jedes Paket von Textilprodukten (außer Socken) sowie die Außenseite des Beutels sollten mit den erforderlichen Informationen gekennzeichnet sein. Wenn das Packstück transparent ist und die erforderlichen Informationen zum Textilprodukt im Inneren zu sehen sind, muss das Packstück nicht gekennzeichnet werden.

3.16 Produkte mit wiederverwendeten Materialien

Jedes dekorierte Produkt, jede Matratze, jedes Sitzkissen oder jedes Produkt, das gebrauchte Materialien verwendet, sollte eine große Markierung oder ein Etikett mit einer Etikettenfläche von mindestens 2 Zoll (5.08 cm) x 3 Zoll (7.62 cm) fest am Produkt anbringen, wobei nicht weniger als 1/3 Zoll (8.38 mm) Größe der englischen Schrift, die angibt, dass das gesamte oder ein Teil des Materials „wiederverwendetes Material“ oder „gebrauchtes Material“, „zuvor verwendetes Material“ oder „verwendetes Material“ ist.

3.17 Produkte mit unbekannten Fasern

Textilprodukte aus Resten, Lumpen, gebrauchten Materialien oder unbekannten Abfällen, der Fasergehalt kann nicht ermittelt werden, er muss in der Kennzeichnung angegeben werden. Wenn ein bekannter Prozentsatz enthalten ist oder der Ballaststoff bestimmt werden kann, sollte der Gehalt jedes Teils separat gekennzeichnet werden, z. B. „45 % Viskose, 30 % Essigsäure, 25 % unbekannte Ballaststoffe“.

3.18 Wiederverwendete Wollfasern

Wenn die Chemiefasern in Wollprodukten aus Textilprodukten wiederverwendet werden und die Qualität nicht bestimmt ist, sollten sie als „Chemiefasern“ und entsprechend der Qualität der Priorität für die Identifizierung gekennzeichnet werden, z. B. „60% Wolle, 40% chemisch“ Fasern (Viskose, Vinyl, Nylon).

Wenn die Faser des Nichtwollanteils unbekannt ist, gekennzeichnet als „unbekannte Mehrfachfasern“ oder „unsichere Mehrfachfasern“, der am Ende aufgeführte Prozentsatz, z. B. „35 % Wolle, 45 % Vinylacetat, 20 % unbekannte Mehrfachfasern“ .

 Das Vorschriften für Textilkennzeichnungsvorschriften der EU Markt

Auf dem EU-Markt gibt es 20 Bestimmungen der Richtlinie 2008/121/EG, die die einheitlichen Bezeichnungen jeder Textilfaser und die Art der Kennzeichnung in Kleidungsstücken etc aus Textilfasern. Auf dem EU-Markt dürfen nur Textilien verkauft werden, die den Bestimmungen der oben genannten Verordnungsbestimmungen entsprechen.

1-Bereich

Die Richtlinie gilt für folgende Textilwaren: alle Rohstoffe, Halbfabrikate, behandelte Waren, Halbfabrikate, Fertigwaren, Halbfabrikate oder Produkte, die ausschließlich aus Textilfasern bestehen, unabhängig vom Mischverfahren oder Spinnverfahren der Textilien , einschließlich Textilfasern und Textilfasern mit einem Massenanteil von 80 % und mehr.

2008/121/EG legt fest, dass: in Drittländer ausgeführte Textilien; Textilien, die aufgrund des Transits in die Mitgliedstaaten gelangen und unter Kontrolle sind; von einem Drittland eingeführte Textilien zur Wiederaufbereitung von Textilien; gemäß dem Vertrag, der an Privatpersonen oder selbstständige Unternehmen unterzeichnet wurde, können diese Personen und Unternehmen, die Textilien aus Rohstoffen ohne Rücksicht auf das Produkteigentum verarbeiten, nicht gekennzeichnet werden.

2 RAnforderungen der Kennzeichnung

2.1 Textilien, die zur Produktion oder gewerblichen Nutzung in Verkehr gebracht werden, müssen gekennzeichnet oder gekennzeichnet werden; wenn die Produkte nicht an den Endverbraucher verkauft oder an eine juristische oder gleichgestellte juristische Person des öffentlichen Rechts oder eines anderen öffentlichen Rechts im Auftrag geliefert werden, kann das Etikett durch begleitende Handelspapiere ersetzt oder ergänzt werden.

2.2 Es sollte den Namen des Textilfaseranteils angeben, die spezifischen Details beschreiben und muss einen klaren, leicht lesbaren und einheitlichen Druck zur Identifizierung verwenden.

2.3 Keine Abkürzungen in Etiketten, Kaufverträgen, Rechnungen und Rechnungen.

2.4 Der Name der Marke oder des Betriebs darf vor oder nach dem Faseretikett angegeben werden, aber weder der Marken- oder Betriebsname noch sein Wortstamm oder sein Adjektiv dürfen mit dem Produktnamen verwechselt werden.

2.5 Beim Verkauf von Textilien innerhalb der EU-Mitgliedstaaten an den Endverbraucher sollte deren Landessprache im Etikett und Logo verwendet werden. Darunter wird die Landessprache für Näh-, Flick- und Stickgarne in Form von Tuben, Spulen, Bündeln, Kugeln oder anderen Kleinmengen nur zur zentralen Kennzeichnung auf der Verpackung oder dem Typenschild gewählt. Werden Näh-, Flick- und Stickgarne bis 1g zentral gekennzeichnet, kann das Etikett in allen Sprachen der EU-Gemeinschaft verwendet werden.

3 Etikettenkennzeichnung verschiedener Faserarten

3.1 Verwendung von „all“, „pure“ oder „100%“

Textilien, die nur eine Faserart enthalten, können mit den Worten „100%“, „rein“ oder „alle“ gekennzeichnet werden, wie zum Beispiel: „100% Baumwolle“, „alle Viskose“. Wenn den Textilien aus technischen Gründen eine bestimmte Menge anderer Fasern zugesetzt werden muss, gilt die Richtlinie über die zulässige Menge anderer Fasern: 2 % andere Fasern sind für allgemeine Textilien zulässig, 5 % andere Fasern sind für grobe Textilien zulässig.

3.2 Verwendung von „Vlieswolle“ und „Schurwolle“

Wenn die Fasern in den Wollprodukten vor der Verarbeitung nicht anderen Produkten zugesetzt werden und neben der Produktverarbeitung ohne jeglichen Spinn- oder Filzprozess, bei der Handhabung und Anwendung des Prozesses nicht beschädigt wird, können die Wollprodukte beschrieben werden als „ Schurwolle“ und „Schurwolle“ oder die Verwendung anderer Mitgliedstaaten, um dieselbe Bedeutung der Sprache auszudrücken.

Für Mischprodukte kann die obige Bezeichnung verwendet werden, wenn die darin enthaltene Wolle die Anforderungen erfüllt, dh der Wollanteil beträgt nicht weniger als 25 % und die Wolle wird nur mit einer der Fasern gemischt. Andere Faserverunreinigungen, die im Herstellungsprozess in die Wollprodukte eingemischt werden, sollten innerhalb von 0.3% liegen, einschließlich der kardierten Wolle.

3.3 Prinzip des 85 % Fasergehalts

Besteht das Textil aus zwei oder mehr Fasern, wobei einer der Faseranteile nicht weniger als 85 % der Gesamtmasse beträgt, kann das Textil auf drei Arten identifiziert werden: nach dem Namen der Faser zur Angabe ihres Qualitätsprozentsatzes oder mit der Aufschrift „ mind. 85 %“ oder den Gehalt der Produktbestandteile gekennzeichnet, wie „90 % Polyester, 10 % Baumwolle“, können auch mit „90 % Polyester“ oder „mindestens 85 % Polyester“ gekennzeichnet sein.

3.4 Kennzeichnung „andere Fasern“

Wenn in Mischgeweben kein Faseranteil von 85% vorhanden ist, sollten mindestens zwei der Hauptfasernamen und der Qualitätsprozentsatz gekennzeichnet werden, gefolgt von den Namen der anderen Fasern in der Reihenfolge der Qualität. Wenn der Gehalt an verschiedenen Fasern jedoch weniger als 10 % beträgt, mit „andere Fasern“ einheitlich gekennzeichnet oder den Prozentsatz jeder Faser angeben. Zum Beispiel: „60% Viskose, 33% Nylon, 3% Baumwolle, 4% Lyser“ kann auch als „60% Viskose, 33% Nylon, 7% sonstige Fasern“ gekennzeichnet werden.

3.5 Baumwolle und Leinen verwoben

Bei Produkten, die reine Baumwolle zum Einwickeln und reines Leinen mit Schuss enthalten, muss das Etikett des Produkts „Baumwolle und Leinen verwoben“ sein, wenn der Leinenanteil nicht weniger als 40 % des Gesamtinhalts des Stoffes ohne Schlichten beträgt durch die Zusammensetzungsspezifikationen, wie: "reine Baumwollkette-reiner Leinenschuss".

3.6 Kennzeichnung von „Mischfasern“ oder „nicht spezifizierte Textilzusammensetzung“

Bei Textilprodukten, deren Zusammensetzung in der Verarbeitung nicht leicht zu erkennen ist, kann dies an den Begriffen „Mischfasern“ oder „nicht spezifizierte Textilzusammensetzung“ wie „80 % Viskose, 20 % nicht spezifizierte Textilzusammensetzung“, „alle“ unbekannte Mischfasern“.

3.7 Reine dekorative Fasern und antistatische Fasern

Fasern, die rein dekorativ sind und nicht mehr als 7% der Fertigproduktmasse sichtbar, trennbar sind, brauchen in der Faserzusammensetzung nicht gekennzeichnet zu werden. Auch Fasern, die zur Erzielung antistatischer Effekte zugesetzt werden und 2 % der Fertigproduktmasse nicht überschreiten (zB Metallfasern), müssen in der Faserzusammensetzung nicht gekennzeichnet werden.

3.8 Mehrteilige Textilien

Textilien bestehen aus zwei oder mehr Teilen mit unterschiedlichen Fasern, wobei jedes Teil mit einem separaten Fasergehaltsetikett versehen sein sollte. Mit Ausnahme des Hauptfutters ist diese Kennzeichnung für Teile, die weniger als 30 % der Gesamtmasse des Produkts ausmachen, nicht vorgeschrieben.

Produkte mit zwei oder mehr Abschnitten Wenn jedes Produkt den gleichen Ballaststoffgehalt enthält, müssen nur die Informationen zum Ballaststoffgehalt in einem der Abschnitte angegeben werden.

3.9 Enge Kleidung

Für die folgenden engen Kleidungsstücke (einschließlich ihrer Bestandteile) sollte die Identifizierung der Faserzusammensetzung die Zusammensetzung des gesamten Produkts oder durch Konzentration oder getrennte Angabe der Zusammensetzung dieser Bestandteile angeben.

Büstenhalter: die äußeren und inneren Fasern der Körbchen und hinter dem Körper.

Korsettunterwäsche: Materialeinsätze, die vorne, hinten und an den Seiten versteifen.

Bei Büstenhalter- und Korsettunterwäsche: Fasern an der Außen- und Innenseite der Körbchen, Stoffbahnen, die vorne und hinten versteifen, und Seitenbahnen.

Die Faseridentifikation anderer Strumpfhosenkleidung sollte durch Angabe der Zusammensetzung des gesamten Produkts oder durch Angabe der Faserzusammensetzung jedes Bestandteils dieser Kleidung entweder zentral oder separat angegeben werden. Bei Teilen, die weniger als 10 % der Gesamtmasse des Produkts ausmachen, ist eine solche Kennzeichnung nicht vorgeschrieben.

Die Kennzeichnung der verschiedenen Teile der engen Kleidung soll dem Endverbraucher klar machen, auf welchen Teil des Produkts sich die spezifischen Angaben des Etiketts beziehen.

3.10 Bestickte Textilien

Die Faserzusammensetzung von bestickten Textilien kann durch die Zusammensetzung der Grundgewebefaser bzw. des Stickgarns gekennzeichnet werden, wobei diese Teile mit dem Fasernamen gekennzeichnet werden müssen, z. B. „Stickgarn: 100 % Baumwolle Grundgewebe: 100 % Polyester“ . Wenn der bestickte Teil weniger als 10 % der Produktoberfläche ausmacht, muss nur die Zusammensetzung der Grundgewebefasern markiert werden.

3.11 Garnetikettierung

Coregarne aus unterschiedlichen Fasern müssen mit der Zusammensetzung des Coregarns gekennzeichnet werden und der Fasername muss verwendet werden, um diese Teile zu kennzeichnen, z. B. „Kern: 100% Elasthan“.

3.12 Samt und Plüsch

Bei Textilien aus Samt- und Plüschtextilien oder aus Samt- oder Plüschimitationen sollte die Faserkennzeichnung als Ganzes verwendet werden, und bei Produkten, die aus verschiedenen Fasern bestehen und die Oberfläche verwenden, die separat gekennzeichnet werden kann, die Zusammensetzung dieser beiden Teile, und müssen an diesen Teilen mit dem Namen der Faser gekennzeichnet sein, z. B. „Samt: 60 % Polyester, 40 % Viskose, Träger: 100 % Polyester“.

3.13 Teppich

Die Faserzusammensetzung von Teppichen, deren Rücken- und Gebrauchsseite aus unterschiedlichen Fasern besteht, kann nur auf der Gebrauchsseite markiert werden, und die Nichtgebrauchsseite kann unmarkiert sein, wie zum Beispiel „Vorderseite: 100 % Wolle“.

3.14 fetthaltige Textilien, Binde-, Beschwerungs-, Formgebungs- und Ausrüstungsgegenstände, tauchgefärbte Produkte, weitere Färbe- und Druckprodukte sowie sonstige Textilbehandlungsmittel, die alle erforderlichen Maßnahmen treffen sollten, damit diese Stoffe nicht in großen Mengen vorkommen Verbraucher irrezuführen.

3.15 Materialien, die Textilien versteifen und verstärken, können unmarkiert bleiben. Dies sind Fäden und Materialien, die an bestimmten und eingeschränkten Stellen des Textils hinzugefügt werden, um das Textil fester oder dicker zu machen.

★ Der gebräuchliche Name der Faser

Der gemeinsame Name der Faser entspricht nur den angegebenen wesentlichen Eigenschaften der Faser, kann nicht für andere Fasern verwendet werden, das Etikett der Textilkennzeichnung muss den gemeinsamen Namen verwenden.

Die gebräuchlichen Namen gängiger Faserstandards auf dem Markt

Allgemeine Namen
US-Markt EU-Markt
Acryl Acryl
Modacryl Modacryl
Polyester Polyester
Umkreissuche Umkreissuche
Lyocell Lyocell
Polylactid PLA
Nylon Nylon / Polyamide
Spandex Elasthan
Triacetat Triacetat
Elasterell-p /
Triexta /
Baumwolle Baumwolle
Leinen Flachs
Seide Seide
Wolle Wolle
Ramie Ramie
Aramid Aramid
Saran Chlorfaser
Glas Glas
Acetat Acetat
Azlon Proteine
Bambus /

★ Fasergehalttoleranz

Feinheitsanalysesystem entspricht AATCC 20/20A, ISO 137, ISO 17751, IWTO-8-97 usw. System zur Analyse von Feinheiten und Inhalten basiert auf digitaler Bildtechnologie und interaktiver Bedienung, um die Feinheit von Fasern zu bestimmen und den Gehalt und die Oberflächenbeschaffenheit von Textilfasern zu analysieren.

System zur Analyse von Feinheiten und Inhalten

1 Textilprodukt, das mehr als eine Faser enthält, jede Fasergehalttoleranz von 3% zulässig. Wie "60% Polyester, 40% Baumwolle", dann erlaubt das Etikett der beiden Fasern "Polyester 57% ~ 63%, Baumwolle 37% ~ 43%".

2 Wenn das Textilprodukt auf dem US-Markt vollständig aus Fasern besteht (mit Ausnahme des dekorativen Teils), ist keine Fasertoleranz zulässig. Wenn der Fasergehalt als 100 % Nylon gekennzeichnet ist, dürfen keine anderen Fasern enthalten sein. Der EU-Markt lässt zwar zu, dass der Anteil anderer Faserverunreinigungen 2 % der Gesamtmasse des Textils nicht übersteigen darf, sofern die technische Grundlage für die Menge angemessen ist, und nicht spezialisierte Verfahren zu verbinden. Wenn das Textil kardiert wurde, kann dieser Fehler auf 5 % erhöht werden. Bei reinen Wollprodukten oder Wolle enthaltenden Fasermischungen bleibt die Fehlergrenze von 0.3 % Faserverunreinigungen gültig.

Zusammenfassung

Im Prozess der Globalisierung des Handels mit Textilexporten sollten Sie die relevanten Bestimmungen des Marktes für die Kennzeichnung von Textilfasern genau kennen, für verschiedene Produkte sollten Sie die richtige Art der Kennzeichnung wählen, um Verluste durch unsachgemäße Verwendung der Kennzeichnung zu vermeiden.

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